#PressefreiheitSchützen #PressefreiheitSchützen

Pressefreiheit

Der BDZV setzt sich politisch und gesellschaftlich an unterschiedlichen Stellen für die Pressefreiheit ein. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind eine Voraussetzung demokratisch verfasster Gesellschaften. Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist ein großes humanes Dokument geschaffen worden, um das Zusammenleben der Völker in Freiheit, Frieden und Wahrhaftigkeit zu garantieren. Für die Presse weltweit ist insbesondere der Artikel 19 der Erklärung von Bedeutung, in dem das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verbrieft wird.

"Gespaltene Gesellschaft": Studie zur Medienakzeptanz in Ost und West

Wie steht es um das Vertrauen der Bevölkerung in die Medien in Ost- und Westdeutschland? Was führt bei einer nicht geringen Zahl von Menschen zu Kritik und Ablehnung journalistischer Arbeit? Diesen Fragen und weiteren Fragen geht die Studie Medien zwischen Achtung & Ächtung - Eine Untersuchung zur Kluft zwischen Medienakzeptanz und Medienaversion in Ost- und Westdeutschland“ nach, die die Kölner Marktforschungsagentur rheingold salon im Auftrag der Stiftervereinigung der Presse mit Unterstützung des BDZV durchgeführt hat. Zur Pressemitteilung.

Studie hier lesen (PDF)
Studie rheingold Salon
rheingold/Stiftervereinigung der Presse/BDZV

Internationaler Tag der Pressefreiheit 2023

Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 hat der BDZV eine Initiative in Print und Digital, um die Bedeutung von unabhängigem Journalismus, freier Meinungsäußerung und einer freien Presse zu betonen. Unter dem Hashtag #PressefreiheitSchützen verbreiten der BDZV und teilnehmende Mitgliedsverlage sechs Motive für die Pressefreiheit. Sie betonen das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit und erscheinen auf den Social-Media-Kanälen zahlreicher Tageszeitungen sowie als gedruckte Anzeigen.

Lesen Sie einen außerdem einen Essay von dem Journalismusforscher Dr. Benjamin Toff und scrollen Sie durch die Rangliste und Grafiken zur Pressefreiheit.

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Soldaten und ein Reporter knien auf dem Boden
BDZV
"Out" von Xenia Hausner

Internationale Künstler für die Pressefreiheit 2016 bis 2022

Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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