Presseausweis

Journalisten- und Verlegerverbände geben seit dem 1. Januar 2018 wieder einen bundeseinheitlichen Presseausweis an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten aus. Grundlage für den neuen Ausweis ist eine Vereinbarung zwischen der Innenministerkonferenz und dem Deutschen Presserat. Erkennbar ist er am Logo des Presserats und der Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf der Rückseite.

Der bundeseinheitliche Presseausweis dient Journalisten als Nachweis ihrer journalistischen Professionalität, zum Beispiel gegenüber staatlichen Stellen. Behörden und Einsatzkräften wird dadurch die Überprüfung erleichtert, wer als Vertreterin und Vertreter der Presse tätig ist. Den Ausweis erhalten nur nachweislich hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten.

Den bundeseinheitlichen Presseausweis geben der BDZV, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Gewerkschaft dju in ver.di, der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) sowie der Fotografenverband Freelens heraus.

Weitere Informationen für Journalisten finden sich auf der Homepage presseausweis.org.

Antragsformulare gibt es bei den Landesorganisationen der ausstellenden Verbände. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnort des Antragstellers oder dem Sitz des Arbeitgebers.