Verbände bedauernunzureichende Sicherstellung der
Einerseits sei zu begrüßen, so Journalisten und Verleger, dass das neue Recht laut seiner Begründung „die bisherige Rechtslage des sogenannten Medienprivilegs beibehalten“ wolle. Das würde bedeuten, dass die journalistisch-redaktionelle Tätigkeit lediglich die Vorschriften zur Datensicherheit und zum ...