Facebook soll Verbreitung von Medieninhalten vergüten

BDZV begrüßt Forderungen von Rupert Murdoch an Plattformanbieter

Der BDZV begrüßt die Aufforderung des Medienunternehmers Rupert Murdoch an Facebook und andere Plattformen, die Verbreitung von Medieninhalten zu vergüten. „Seit Jahren kritisieren wir, dass aufwändig erstellte Inhalte von Zeitungen und Zeitschriften von den globalen Plattformanbietern wie Facebook und Google eingesetzt werden, ohne dass die Verlage finanziell davon profitieren“, erklärte eine Sprecherin. Es sei erfreulich, dass Rupert Murdoch diese nicht akzeptable Schieflage so deutlich anprangere.

Anlass war die Ankündigung Facebooks, in seinem Newsfeed solche Nachrichten zu bevorzugen, die von Nutzern als vertrauenswürdig eingestuft würden. Rupert Murdoch hatte daraufhin erklärt, dass Facebook Verlagen, die es als „vertrauenswürdig“ anerkenne, eine vergleichbare Gebühr zahlen solle wie bei Kabelunternehmen üblich. Kabel-TV-Anbieter bezahlen Fernsehsender für das Recht, ihre Programme zu verbreiten.

„Zeitungen und Zeitschriften genießen in Deutschland eine hohe Glaubwürdigkeit“, hieß es dazu vom BDZV weiter. „Unsere Produkte werden gedruckt und digital als seriöse Quellen wahrgenommen mit weitem Abstand vor den sozialen Medien. Davon profitieren die Plattformanbieter nicht nur inhaltlich, sondern auch mit einem Zugewinn an Image.“ Eine faire Vergütung sei deshalb mehr als überfällig.

Zuvor hatte der BDZV bereits am 12. Januar 2018 zu der Ankündigung von Facebook, Verlagsangebote im Newsfeed deutlich zu reduzieren, erklärt: „Facebooks aktuelle Entscheidung, Verlagsangebote im Newsfeed deutlich weniger sichtbar zu machen, es sei denn, Medien zahlen dafür eine Premiumgebühr, zeigt deutlich, dass wir dringend angemessene Regelungen für Plattformen brauchen. Die Auffindbarkeit von Inhalten der Zeitungshäuser muss bei markdominanten Anbietern durch Maßnahmen zur Sicherung der Plattform- und Suchmaschinenneutralität sichergestellt werden. Zudem ist ein effektiv durchsetzbares Verbot der Begünstigung eigener Angebote und der Benachteiligung von Drittangeboten durch marktbeherrschende Plattformen grundlegend für den Erhalt der Presse- und damit der Meinungsvielfalt.“