Presserat rügt 19 Veröffentlichungen
Der Deutsche Presserat hat auf seinen Sitzungen im März 2026 136 Beschwerden behandelt und 19 öffentliche Rügen ausgesprochen. Die Rügen betreffen unter anderem Verstöße gegen journalistische Sorgfaltspflichten, den Persönlichkeitsschutz, die Unschuldsvermutung, die persönliche Ehre sowie das Verbot von Schleichwerbung.
Sorgfalt und Persönlichkeitsschutz
Eine Rüge erhielt Business Insider Deutschland wegen eines künstlich generierten „Erfahrungsberichts“, der unter dem Namen einer angeblichen Autorin veröffentlicht worden war. Der Presserat sah darin schwere Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht, die Pflicht zur Richtigstellung und die Wahrhaftigkeit. Bild.de wurde wegen seiner Berichterstattung über das 2024 verbreitete Video aus dem „Pony Club“ auf Sylt gerügt. Nach Auffassung des Beschwerdeausschusses bestand ein öffentliches Interesse an einer identifizierenden Darstellung nur in Bezug auf den Mann, der den Hitlergruß gezeigt hatte und später verurteilt wurde.
Weitere Rügen betrafen Berichte über den getöteten Al-Jazeera-Journalisten Anas Al-Sharif, über eine Berliner Verwaltungsmitarbeiterin, über einen NDR-Beitrag, über die Einreise eines Norwegers in die USA sowie über einen Prozess gegen einen mutmaßlichen Vergewaltiger und Brandstifter. Auch die identifizierbare Berichterstattung über minderjährige Tatverdächtige und die Bildunterzeile zu Hendrik Streeck wurden beanstandet.
Mehrere Fälle von Schleichwerbung
Mehrfach rügte der Presserat Veröffentlichungen wegen Schleichwerbung. Betroffen waren Berichte in Bild der Frau, der Dithmarscher Landeszeitung, Der niedergelassene Arzt, TV Digital und Landidee. In den beanstandeten Fällen wurden einzelne Produkte, Unternehmen oder werbliche Inhalte nach Einschätzung des Gremiums nicht hinreichend von redaktionellen Inhalten getrennt oder ohne ausreichenden Grund hervorgehoben.
Neben den 19 öffentlichen Rügen nennt die Statistik 32 Missbilligungen und 36 Hinweise. Eine Beschwerde wurde als begründet bewertet, blieb aber ohne Maßnahme. 39 Beschwerden wurden als unbegründet eingestuft, eine war nicht aufklärbar. Bei acht Beschwerden handelte es sich um Wiederaufnahmen und Einsprüche.