EuGH stärkt Presseverlage im Streit mit Plattformen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Presseverlagen gegenüber Digitalkonzernen gestärkt. EU-Mitgliedstaaten dürfen Plattformen wie Meta verpflichten, für die Nutzung journalistischer Inhalte zu zahlen. Das entschied das Gericht am 13. Mai in Luxemburg im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Facebook-Mutterkonzern Meta und der italienischen Medienaufsicht.
Konkret ging es um Vorgaben auf Basis der EU-Urheberrechtsrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt. Diese verpflichten Plattformen dazu, mit Verlagen über Vergütungen zu verhandeln, die Sichtbarkeit von Inhalten währenddessen nicht einzuschränken und relevante Nutzungsdaten offenzulegen. Kommt keine Einigung zustande, kann die Aufsichtsbehörde die Höhe der Vergütung festlegen.
Der EuGH erkennt darin zwar einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Plattformen, hält diesen aber für gerechtfertigt. Ziel sei ein „gut funktionierender und fairer Urheberrechtsmarkt“. Die Richter betonen zudem die zentrale Rolle der Presse für demokratische Gesellschaften und verweisen auf den wirtschaftlichen Druck durch den digitalen Wandel.
Das Urteil dürfte die Position von Verlagen in laufenden Auseinandersetzungen um das Leistungsschutzrecht stärken. In Deutschland verhandeln Verlage seit Jahren mit Plattformen über Vergütungen für die Nutzung journalistischer Inhalte. Die Branche fordert dabei deutlich höhere Zahlungen als bislang vereinbart.