EU will strengere ChatGPT-Regulierung
Die EU-Kommission will OpenAI als sehr große Online-Suchmaschine im Sinne des Digital Services Act (DSA) einstufen. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf Kreise der Kommission. Grundlage ist die intensive Nutzung der Suchfunktion von ChatGPT, die laut Unternehmensangaben im Schnitt rund 120,4 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU erreicht. Die Kommission prüft die vorliegenden Daten derzeit.
Einstufung als Suchmaschine
Der DSA unterscheidet zwischen sehr großen Plattformen und sehr großen Suchmaschinen. Für beide Kategorien gelten besondere Anforderungen, für Suchmaschinen jedoch zusätzliche Vorgaben. Die geplante Einstufung bezieht sich auf die Suchfunktion von ChatGPT, nicht auf die gesamte Nutzung des Dienstes.
Die Suchfunktion ermöglicht es, Inhalte aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen und in Form einer zusammenhängenden Antwort darzustellen. Anders als klassische Suchmaschinen liefert sie keine reine Trefferliste, sondern verarbeitet mehrere Quellen gleichzeitig. Anfang 2026 wurden die Quellenangaben laut Bericht verbessert und teils als Fußnoten oder Seitenleisten ausgewiesen.
Folgen des Digital Services Act
Mit der Einstufung als sehr große Online-Suchmaschine würde OpenAI strengeren regulatorischen Vorgaben unterliegen. Der DSA verpflichtet entsprechende Dienste unter anderem zu jährlichen Risikoanalysen und zu mehr Transparenz gegenüber Forschungseinrichtungen.
Zudem müssen Plattformen begründen, wenn Inhalte entfernt oder Konten gesperrt werden. Nutzerinnen und Nutzer haben ein Recht auf ein einfaches und kostenloses Beschwerdeverfahren. Der DSA regelt EU-weit den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten wie Hassrede, terroristischen Inhalten, Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen.