BVDM: EU-Entwaldungsverordnung praxisnah umsetzen

Der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) hat im Revisionsprozess der EU-Entwaldungsverordnung eine Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht. Der Verband fordert, die nachgelagerte Lieferkette konsequent zu entlasten. Die Sorgfaltspflichten sollen klar beim Erstinverkehrbringer liegen. Zudem verlangt der Verband, bürokratische Hürden deutlich abzubauen.

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Entlastung für nachgelagerte Unternehmen

Die Herausnahme von Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Zeitschriften und Büchern aus der Verordnung sieht der Verband als Bestätigung, dass in der EU hergestellte Druckprodukte keine Entwaldung verursachen. Für weiterhin erfasste Produkte wie Verpackungen, Etiketten oder Papier fordert der Verband weniger Pflichten für Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette, zu denen viele Druckereien gehören.

Druckereien, die Papier innerhalb der EU beziehen, müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Lieferanten die Verordnung einhalten. Der Verband lehnt eine Verlagerung von Risiken und Pflichten entlang der Lieferkette ab.

Verhältnismäßige Sanktionen gefordert

Der Verband kritisiert geplante Korrekturmaßnahmen und Sanktionen. Rückrufe oder die Vernichtung von Produkten ohne Gefährdungspotenzial hält er für unverhältnismäßig. Finanzielle Sanktionen bei nachgewiesenen Verstößen reichen aus, um die Ziele der Verordnung zu erreichen.