Bundesnetzagentur überwacht KI-Regeln

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung beschlossen. Die Bundesnetzagentur wird zur zentralen Anlaufstelle für KI-Regulierung in Deutschland. Seit 2024 gilt die Verordnung schrittweise und schafft verbindliche Regeln für Künstliche Intelligenz in der EU.

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Bundesnetzagentur

Zuständigkeiten und Medienaufsicht

Das Gesetz legt fest, welche nationalen Behörden die EU-Vorgaben umsetzten, und passt es an die die staatsferne Medienordnung in Deutschland sowie die Zuständigkeit der Länder im Presse- und Rundfunkbereich an. Dies betrifft die Aufsicht über Transparenzpflichten, etwa bei der Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichten. Der Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, betonte: „Bei der Umsetzung der KI-Verordnung der EU ist es deshalb wichtig, die Besonderheiten unserer föderalen und vor allem staatsfernen Medienordnung im Durchführungsgesetz zu berücksichtigen.

Risikobasierte Vorgaben für KI-Systeme

Die EU-Verordnung stellt je nach Risiko unterschiedliche Anforderungen. Bestimmte Anwendungen wie soziale Bewertungssysteme sind verboten. Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen sowie Gesichtserkennung im öffentlichen Raum sind grundsätzlich untersagt, mit Ausnahmen für Sicherheitsbehörden. Unternehmen müssen ihre Systeme bewerten und je nach Risiko Transparenz- und Sicherheitsauflagen erfüllen. Ziel der Verordnung ist laut EU-Kommission der Verbraucherschutz und ein verantwortungsvoller KI-Einsatz.