Presserat rügt Sensationsberichterstattung
Verletzung der Opferwürde: Der Deutsche Presserat hat bei seinen Sitzungen vom 17. bis 19. September 20 öffentliche Rügen gegen verschiedene Medien ausgesprochen.
Im Zentrum stand die Berichterstattung über einen Messerangriff in Mannheim, bei dem ein Polizist getötet wurde. Die Onlineplattform „Schwäbische.de“ erhielt eine Rüge, weil sie ein Video des Angriffs veröffentlichte, das als sensationsgierig bewertet wurde. Auch „BZ-Berlin.de“ und „Bild.de“ wurden für die Verwendung von Standbildern aus dem Video kritisiert. Der Presserat sah darin eine Verletzung der Würde des Opfers und des Jugendschutzes.
Neben den Rügen zu dieser Berichterstattung wurden auch andere Vorfälle gerügt. So veröffentlichte die „B.Z.“ ein Bild eines falschen Tatverdächtigen in einem Artikel über Klima-Aktivisten, was als schwerer Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet wurde. Die „Bayerische Rundschau“ wurde kritisiert, weil sie einer betroffenen Person in einem Artikel über Stasi-Vorwürfe nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte.
Auch inhaltlich irreführende Überschriften führten zu Rügen. So erhielt die „Freizeit Revue“ eine Rüge für eine falsche Ankündigung zu Fritz Weppers Testament, während die „Volksstimme“ wegen einer missverständlichen Überschrift zu ausländischen Straftätern gerügt wurde. Insgesamt sah der Presserat in mehreren Fällen Verstöße gegen den Pressekodex, vor allem in Bezug auf Sensationsberichterstattung, Sorgfaltspflicht und den Schutz der Würde von Opfern.
Insgesamt wurden 123 Beschwerden behandelt, darunter 20 öffentliche Rügen und 19 Missbilligungen. Eine vollständige Liste der aktuellen Rügen veröffentlich der Presserat hier.