Bundeskartellamt stuft Google als Marktbeherrscher ein

Corint Media: Auswirkungen auch für Presseleistungsschutzrecht

Die Verwertungsgesellschaft Corint Media (Berlin) hat die Entscheidung des Bundeskartellamts (BKartA) vom 5. Januar 2022 begrüßt, wonach Google und der Mutterkonzern Alphabet unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde fallen. Diese Kategorisierung, teilt Corint Media in einer Pressemitteilung mit, folge der neuen Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB). Sie ermögliche ein früheres und effektiveres Eingreifen und eine Untersagung von wettbewerbsgefährdenden Praktiken, die von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ausgehen.

Logo von Corint Media
Corint Media

Zum Hintergrund der Einschätzung erläutert Corint Media in der Pressemitteilung, dass Alphabet/Google gemäß der Erklärung des BKartA über eine „wirtschaftliche Machtposition verfüge, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet“. Durch seine Vielzahl von Diensten könne von einem „Infrastrukturcharakter“ gesprochen werden.
 
In der Pressemitteilung der Behörde weise der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, ausdrücklich darauf hin, dass man sich vor diesem Hintergrund intensiv u. a. mit dem Thema Google News Showcase befasse. Dies sei, so Corint Media, insbesondere für die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts entscheidend, da die Umsetzung des 2021 in Kraft getretenen Rechts durch die umfassende Rechteeinräumung im Rahmen von Showcase behindert wird. Das Bundeskartellamt folge damit auch der Ankündigung von Juni 2021, zu prüfen, ob die Vertragsbedingungen die teilnehmenden Verlage unangemessen benachteiligen und ihnen eine Durchsetzung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger unverhältnismäßig erschwert.
 
Google habe, teilt Corint Media weiter mit, erklärt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einzulegen. Gleichzeitig stelle das Unternehmen fest, dass es nicht zwingend mit allen vom Amt in der Entscheidung getroffenen tatsächlichen Feststellungen und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen einverstanden sei.
 
Zur Entscheidung des BKartA erklären die Corint Media-Geschäftsführer Markus Runde und Christoph Schwennicke: „Corint Media begrüßt die Feststellung der Marktbeherrschung durch das Bundeskartellamt als Voraussetzung des Vorgehens gegen Google und vor allem auch gegen Alphabet auf Grundlage des § 19a GWB sowie zugleich die ausdrückliche Erklärung, dass auch Google News Showcase und etwaig verbundene Themen Gegenstand von Ermittlungen des Amtes sind. Das Amt gibt damit zu erkennen, dass es die von Google initiierten Verträge mit Verlegern zur Abgeltung des Presseleistungsschutzrechts gegebenenfalls für marktmissbräuchlich halten könnte, da Konditionen und geringe Preise nur wegen Googles übergroßer Marktbedeutung durchgesetzt werden konnten. Mit der Erstreckung der Ermittlungen auf Alphabet gibt das Bundeskartellamt zugleich zu verstehen, dass es sich nicht von den gesellschaftsrechtlichen und steueroptimierten Strukturen des Alphabet-Konzerns beeindrucken lässt."