Deutscher Presserat: 15 Rügen ausgesprochen

Verletzungen des Pressekodex: Der Presserat hat 15 öffentliche Rügen für die Berichterstattung in verschiedenen Medien ausgesprochen. Dabei seien die Rügen überwiegend aufgrund von Verletzungen des Wahrhaftigkeitsgebots, des Opferschutzes und für Schleichwerbung ausgesprochen worden.

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Deutscher Presserat

Eine Rüge für ein „Interview mit einem Kindermörder“ ging an Bild.de, weil das Portal mit dem Bericht gegen Ziffer 12 des Pressekodex verstoßen habe, Verbrechern keine Bühne zu geben. Zudem erhielt Bild.de Rügen wegen eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht, eines Verstoßes gegen das Wahrhaftigkeitsgebot, wegen der Abbildung von Eltern eines vermissten Mädchens und wegen Schleichwerbung.

Je eine Rüge erhielten „24Hamburg.de“ und die „Frankfurter Neue Presse“ (Online) für Warnungen vor angeblichen Asteroiden-Einschlägen, dessen tatsächlicher Aufprall auf die Erde jedoch als sehr unwahrscheinlich eingestuft wurde.

Weitere Rügen gingen an „Die Aktuelle“ wegen einer Fotomontage, die Queen Elizabeth II. vor einem Grabkreuz zeigte; an Ovb24.de für ein manipuliertes Foto von einem Tatort mit nachträglich hinzugefügtem Absperrband; den „Nordbayerischen Kurier“ für die Übernahme eines fraglichen Zitats eines Bundeswehroffiziers ohne Gegenrecherche und Einordnung; an die „Wilhelmshavener Zeitung“ wegen unzureichend gekennzeichneter Werbung und an die  „Auto Zeitung“, „TV Hören und Sehen“ sowie „Pickup Camper“ wegen Schleichwerbung.

Die ausführlichen Begründungen sowie die Ziffern des Pressekodex, gegen die jeweils gemäß dem Votum des Presserats verstoßen wurde, können auf der Website des Selbstkontrollgremiums der deutschen Presse www.presserat.de nachgelesen werden.