Datenschutzinformationen für Hinweisgeber

Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber

1.  Wer ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung?

Verantwortlich für den Eingang von Hinweisen, für die Prüfung der Informationen, für interne Ermittlungen und die Erstellung einer Stellungnahme:
Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
E-Mail: bdzv(at)bdzv.de
T.: +49 (0) 30 726298-0
F: +49 (0) 30 726298-299
Verantwortlicher ab Übergabe der Daten und Informationen durch die interne Meldestelle:
Beschäftigungsgeber, der seine interne Meldestelle über den BDZV betreiben lässt und über den Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen eine Meldung abgeben möchten (vgl. Impressum auf der Webseite des Beschäftigungsgebers).

 

2. Welche Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet?

Die Nutzung der Meldekanäle erfolgt freiwillig. Soweit die entsprechenden Angaben gemacht werden, verarbeiten wir die folgenden personenbezogenen Daten und Informationen, die über das Hinweisgeber-Formular oder im Rahmen von telefonischem, schriftlichem und/oder persönlichem Kontakt übermittelt werden:
•    Name des Hinweisgebers und sonstiger in der Meldung genannter Personen
•    Kontaktdaten (wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.)
•    Beschäftigungsgeber (Unternehmen) über den der Hinweis abgegeben wird
•    den geschilderten Hinweis/das vorgeworfene Fehlverhalten
•    ggf. besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

 

3.  Zu welchen Zwecken werden die Daten verarbeitet?

Die Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds. Hierzu bietet es Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen die Möglichkeit, Meldungen zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände an ihrem Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden.
Die Daten werden dabei verarbeitet, um den Sachverhalt zu erfassen, Vorwürfe zu prüfen und ggfs. Folgemaßnahmen zur Beseitigung des Fehlverhaltens ergreifen und einleiten zu können.

 

4. Was ist die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung?

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die oben genannten Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG, soweit keine spezielleren Rechtsvorschriften Anwendung finden.

 

5. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Personenbezogene Daten werden nur für den Zeitraum aufbewahrt, der für die Klärung und abschließenden Beurteilung des Hinweises erforderlich ist oder eine sonstige gesetzliche Berechtigung oder Verpflichtung besteht. In der Regel werden die Daten gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

 

6. Werden Daten an Dritte übermittelt?

Eine Weitergabe der Daten an Dritte – abgesehen von den im Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehenen Ausnahmen – findet nicht statt.
Zu den personenbezogenen Daten erhalten – unter Einhaltung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes – ausschließlich diejenigen Personen des Beschäftigungsgebers Zugang, die diese für die Datenverarbeitung nach dem HinSchG und zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten benötigen (siehe Punkt 3).

 

7. Welche Rechte haben betroffene Personen?

Die betroffenen Personen haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Die Datenschutzrechte können, sofern gesetzliche Gründe entgegenstehen, eingeschränkt sein, so zum Beispiel, wenn Rechte Dritter betroffen sind (Art. 15 DSGVO i.V.m. § 29 BDSG).
Zudem besteht gemäß Art. 77 DSGVO ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

 

8. Sonstiges

Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an datenschutz(at)bdzv.de wenden.
Weitere Einzelheiten zu den Datenschutzhinweisen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen