Tarifabschluss 2022

Nach intensiven Auseinandersetzungen haben sich der BDZV gemeinsam mit der Deutschen Journalistenvereinigung (DJV) sowie der dju in ver.di am 10. Februar 2022 auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (GTV) sowie für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten geeinigt.

Vertrag
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Nach schwierigen und intensiven Verhandlungen konnten der BDZV und der Deutsche Journalistenverband (DJV) sowie dju in ver.di eine Einigung zum Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen sowie des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten (sog. 12a TV) finden.

Der Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen sieht dabei folgende tarifliche Regelungen vor:

  • eine steuer- und sozialabgabenfreie „Corona-Sonderzahlung“ in Höhe von 500 Euro für alle Redakteure und Volontäre, auszahlbar mit dem Märzgehalt 2022, um deren Leistungen in der anhaltend schwierigen pandemischen Situation anzuerkennen,
  • eine erste lineare Gehaltserhöhung in Höhe von 1,5 Prozent ab dem 1. September 2022 sowie eine weitere lineare Gehaltserhöhung in Höhe von 2,0 Prozent ab dem 1. Juni 2023,
  • Neben der vollen Gewährung der „Corona-Sonderzahlung“ für die Volontärinnen und Volontäre wird die Ausbildungsvergütung tabellenwirksam am 1. September 2022 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro gesteigert. Dies entspricht einer linearen Erhöhung im ersten Berufsjahr um 4,2 und im zweiten Berufsjahr um 4,9 Prozent. Ab dem 1. Juni 2023 erfolgt eine zusätzliche lineare Erhöhung in Höhe von 2,0 Prozent für die Volontärinnen und Volontäre.
  • Der Gehaltstarifvertrag sieht eine Laufzeit von 28 Monaten vor.

 

Für die arbeitnehmerähnlichen freien Journalistinnen und Journalisten konnte ebenfalls eine tarifvertragliche Einigung gefunden werden. So tritt der sog. „12a-Tarifvertrag“ bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 in Kraft. Die Erhöhung der Honorare geschieht zum gleichen Zeitpunkt und in gleicher Höhe wie im Gehaltstarifvertrag bei gleicher Laufzeit. Zusätzlich erhalten die arbeitnehmerähnlichen Journalistinnen und Journalisten im März 2022 einen Einmalbetrag in Höhe eines Viertels ihres durchschnittlichen Monatshonorars.

Durch den Abschluss konnte erfreulicherweise ein tragbarer Kompromiss gefunden werden, der allen Seiten gerecht wird. So erhalten die Volontäre neben der vollen Corona-Sonderzahlung eine überdurchschnittliche Gehaltssteigerung. Die zweifachen linearen Gehaltserhöhungen sowie die lange Laufzeit dienen der Planungssicherheit und sichern den Beschäftigten der Branche weiterhin attraktive Arbeitsplätze.


Der Tarifabschluss gilt nicht in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie Bremen.

Die tarifvertragliche Einigung für die arbeitnehmerähnlichen freien Journalistinnen und Journalisten gilt ferner auch nicht in Hessen.