Döpfner: Leistungsschutzrecht muss unumgehbar sein
Die Konsequenz aus der den Verlagen drohenden Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof beim deutschen Leistungsschutzrecht (LSR) kann aus Sicht von BDZV-Präsident Dr. Mathias Döpfner nur ein europäisches LSR sein. Wenn die Empfehlung des Generalanwalts Hogan so zum Urteil werde, dann sei in der Folge das deutsche Leistungsschutzrecht null und nichtig.