Digitale Artikel: Lehrer können Presseerzeugnisse
Lehrerinnen und Lehrer an Schulen dürfen auch weiterhin analoge und digitale Presseartikel aus Tageszeitungen und Publikumszeitschriften für den Unterricht vervielfältigen. Darauf einigten sich die Länder mit den Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und Bild-Kunst sowie die PMG Presse-Monitor Gesellschaft in einem Gesamtvertrag.