Frankreich setzt EU-Verlegerrecht um

BDZV-Präsident Döpfner: Zeitnahe Anpassung auch in Deutschland!

Dr. Mathias Döpfner
Max Threlfall

Der BDZV begrüßt das zügige Vorgehen der französischen Nationalversammlung bei der Umsetzung des EU-Verlegerrechts. „Die schnelle und effektive Reaktion der französischen Abgeordneten auf die EU-Urheberrechtsreform stimmt mich zuversichtlich, dass das deutsche Leistungsschutzrecht zeitnah an die EU-Richtlinie angepasst werden kann“, sagte dazu BDZV-Präsident Dr. Mathias Döpfner.

Frankreich habe bisher noch kein Verlegerrecht gehabt. Dass es nun als erster Mitgliedsstaat der Europäischen Union die EU-Urheberrechtsreform umsetze, sei ein Signal für Innovation, Wettbewerb zu fairen Bedingungen und die Wertschätzung und Sicherung journalistischer Qualität. „Dieses Signal wird auch über die EU hinausstrahlen“, erklärte der BDZV-Präsident.

Mit dem Gesetz sollen Plattformen wie Google oder Facebook dazu veranlasst werden, redaktionelle digitale Inhalte von Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen und anderen Medien angemessen zu vergüten. Nach der Nationalversammlung muss nun noch der französische Senat über das Gesetzesvorhaben abstimmen.

Das EU-Parlament hatte die Urheberrechtsreform Ende März nach gut zweijähriger Debatte beschlossen. Die Mitgliedsstaaten stimmten der Richtlinie Mitte April abschließend zu. Ziel der Reform ist es, das EU-Urheberrecht dem digitalen Zeitalter anzupassen.