BDZV und VDZ: Verhalten von Google grenzt an modernes Raubrittertum

Verbände fordern: Googles Marktverhalten muss von den Kartellbehörden überprüft werden

Die beiden Spitzenverbände der deutschen Zeitungen und Zeitschriften, BDZV und VDZ, haben den französischen Verlagen ihre volle Unterstützung für ihre angekündigten kartellrechtlichen Schritte gegen Google zugesagt.

„Nach unserer Auffassung missbraucht Google seine Marktmacht dazu, das am 24. Oktober 2019 in Frankreich in Kraft getretene neue Urheberrecht zu umgehen“, sagte ein Sprecher der Verbände. Es sei richtig, dass die Zeitungen in Frankreich hiergegen kartellrechtliche Schritte eingeleitet haben.

Hintergrund: Google stellt die Verlage in Frankreich faktisch vor die Wahl, entweder auf die Wahrnehmung des Publisher´s Right zu verzichten und ihre Inhalte ohne Vergütung anzuzeigen oder in den Suchergebnissen benachteiligt zu werden.

„Mit großer Irritation haben wir auch eine E-Mail von Google zur Kenntnis genommen, nach der die in Deutschland erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften ebenfalls ihre Darstellung in den Ergebnissen der Suchmaschine überprüfen sollen und dabei auf die restriktiven Schritte des Suchmaschinengiganten in Frankreich hingewiesen werden.“

Dass auf diese E-Mail nicht einmal eine Antwort möglich sei, zeige nach Meinung der Verbände, dass Google keinesfalls an einem Dialog mit den Inhalteanbietern gelegen sei. Es gehe schlicht darum, die eigene Marktmacht durchzusetzen und mögliche Reaktionen im Keim zu ersticken. Google verdiene nach Auffassung der Verbände mit den Inhalten Dritter Milliarden, ohne auch nur einen Cent davon an die Rechteinhaber weiterzugeben. Das grenze an „modernes Raubrittertum“.

BDZV und VDZ nähmen an, dass die große Mehrheit ihrer Mitglieder nicht bereit sei, freiwillig und dauerhaft gegenüber Google auf das auch in Deutschland umzusetzende EU- Publisher´s Right zu verzichten. Eventuelle technische Freigaben, die von Google faktisch erzwungen würden, änderten daran nichts.

Die Verbände wiesen darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof das bestehende deutsche Presseleistungsschutzrecht am 12. September 2019 grundsätzlich für nicht anwendbar gehalten habe. Selbst wenn das zuständige Landgericht Berlin auf dieser Grundlage entscheiden sollte, dass das Recht in diesem konkreten Fall nicht anwendbar ist, werde aber ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus der kürzlich verabschiedeten EU-Urheberrechtsrichtlinie auch in Deutschland umgesetzt. Es könne angesichts der unklaren aktuellen Rechtslage daher noch nicht abgeschätzt werden, welche Position die einzelnen Zeitungen und Zeitschriften zu den Vorgaben von Google nach Klärung der endgültigen Rechtslage einnehmen würden. Aktuelle Entscheidungen der Verlage seien daher keinesfalls als ein Einverständnis mit Googles Marktverhalten zu betrachten.

 „Eines ist sicher: Das Verhalten von Google zeigt, dass es mehr um eine kartellrechtliche als um eine urheberrechtliche Frage geht. Die deutschen Verlegerverbände werden daher wie ihre französischen Kollegen weitere kartellrechtliche Schritte prüfen und ihre bisher gegen Google laufenden Verfahren entsprechend anpassen“, sagte der Sprecher.

Der Verband der Zeitungsverleger in Frankreich (Alliance de la presse d’information générale) hatte heute in einer Pressekonferenz in Paris angekündigt, als Reaktion auf eine Änderung der Anzeige von Suchergebnissen durch Google in Folge des neuen französischen Publisher´s Right kartellrechtliche Schritte einzuleiten. Das französische Recht war heute in Kraft getreten.