Presserat verweist auf Selbstkontrolle
Der Deutsche Presserat sieht Pressekodex und freiwillige Selbstkontrolle als wirksame Instrumente für den Jugendschutz in digitaler und gedruckter Presse. Anlass sind erneute Hinweise des Bundesfamilienministeriums und der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten auf Gefahren für Kinder und Jugendliche durch sexualisierte Inhalte und zunehmende Gewalt auf digitalen Plattformen.
Zentral sei Ziffer 11 des Pressekodex. Sie verpflichtet Redaktionen, auf unangemessen sensationelle Darstellungen von Gewalt, Brutalität und Leid zu verzichten und die Wirkung ihrer Berichterstattung auf Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen. Die Richtlinien setzen unter anderem Grenzen bei Darstellungen von Gewalt, Katastrophen oder Unglücksfällen, bei der Berichterstattung über Straftaten sowie beim Schutz von Opfern.
Nach Angaben des Presserats lag der Anteil der Rügen mit Bezug zum Jugendschutz in den vergangenen Jahren im einstelligen Prozentbereich. Genannt werden für 2022 rund sieben Prozent, für 2023 7,3 Prozent, für 2024 rund 5,7 Prozent und für 2025 7,8 Prozent. Zugleich verweist der Presserat auf Fälle, in denen Beschwerdeausschüsse Rügen ausgesprochen haben, etwa wegen detaillierter Schilderungen sexualisierter Gewalt in einem Gerichtsbericht oder wegen problematischer Bildveröffentlichungen.
Moritz Döbler, ehrenamtlicher Sprecher des Deutschen Presserats und Chefredakteur der Rheinischen Post, erklärte: „Die aktuellen Diskussionen über Risiken im Netz sind wichtig. Sie dürfen aber nicht den Blick darauf verstellen, dass journalistische Medien längst funktionierende Schutzmechanismen etabliert haben.“ Redaktionen müssten gerade bei Gewalt, Katastrophen oder sexualisierter Gewalt genau abwägen, welche Details notwendig seien und wo die Grenze zur unangemessenen Darstellung überschritten werde.