Kommission sieht DSA-Verstoß bei TikTok

Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass TikTok mit seinem Design gegen Vorgaben des Digital Services Act (DSA) verstößt. Nach Einschätzung der Kommission begünstigen zentrale Funktionen der Plattform ein suchtähnliches Nutzungsverhalten und bergen Risiken für die körperliche und psychische Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere von Minderjährigen.

Smartphone Wärmebild
Canva/BDZV

Mängel bei der Risikobewertung

Bisherige Ergebnisse zeigen, dass TikTok nicht ausreichend prüfe, wie Funktionen wie endloses Scrollen, automatisches Abspielen von Videos, Push-Benachrichtigungen und ein stark personalisiertes Empfehlungssystem wirken. Die Kommission betont, dass diese Elemente den Anreiz erhöhen, Inhalte ständig zu konsumieren. Hinweise auf problematische Nutzung, etwa nächtliche Aktivität von Minderjährigen oder die Häufigkeit des App-Öffnens, wurden in der Risikobewertung nicht angemessen berücksichtigt.

Unzureichende Schutzmaßnahmen

Auch die Maßnahmen zur Risikominderung bewertet die Kommission kritisch. Werkzeuge zur Begrenzung der Bildschirmzeit und elterliche Kontrollfunktionen erscheinen nicht wirksam genug, um die identifizierten Risiken zu mindern. Sie lassen sich leicht umgehen oder erfordern zusätzliche Kenntnisse und Zeit von den Eltern. Die Kommission hält es daher für notwendig, grundlegende Designelemente der Plattform zu ändern, etwa durch wirksamere Pausenmechanismen oder Anpassungen am Empfehlungssystem.

Diese vorläufigen Feststellungen greifen dem Ausgang des Verfahrens nicht vor. TikTok kann nun Stellung nehmen. Bestätigen sich die Einschätzungen der Kommission, droht TikTok eine förmliche Feststellung der Nichtbefolgung und Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.