Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Google klagt

Der US-Technologiekonzern Google klagt gegen eine Erweiterung des deutschen Gesetzes gegen Hassbotschaften im Internet. Dieses verstoße gegen die Privatsphäre der Nutzer, argumentierte der weltgrößte Suchmaschinen-Konzern, zu dem auch das Video-Portal YouTube gehört.

Die Klage gegen das Bundesjustizministerium wurde beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Laut einer Reuters-Meldung wolle Google damit vor allem gegen die Verpflichtung zur Weitergabe von Nutzerdaten an Behörden vorgehen, die noch vor der Feststellung einer Straftat zu erfolgen hat.

Das 2018 in Kraft getretene sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sieht vor, dass strafbare Inhalte von sozialen Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube schnell und konsequent gelöscht werden oder an Strafermittlungsbehörden weitergeleitet werden müssen. So sollen Volksverhetzung oder Kindesmissbrauchsdarstellungen im Netz stärker bekämpft werden. Das NetzDG spielt eine zentrale Rolle im Umgang mit Hassrede im Internet - besonders wichtig angesichts der Bundestagswahlen in diesem Jahr. Im Mai waren unter anderem die Berichtspflichten wie auch Bußgelder im Rahmen des NetzDGs erweitert worden.