Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag wird erhöht

„Das Urteil kommt nicht überraschend", erklärte der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt hat. Das Bundesverfassungsgericht sei damit bei seiner traditionell rundfunkfreundlichen Linie geblieben. "Das Urteil zeigt, dass die Bundesländer bei der anstehenden Neufassung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sehr genau sein müssen, wenn sie weitere Belastungen der Medienbudgets der Menschen in Deutschland verhindern wollen", führte der BDZV weiter aus.

Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht │ bild_raum stephan baumann, Karlsruhe

Das Karlsruher Gericht hatte am 5. August entschieden, dass das Bundesland Sachsen-Anhalt die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt habe, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgerichts Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich um 86 Cent auf 18,36 Euro.

Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen, fasste die Deutsche Presse-Agentur zusammen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen. So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden. Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts.

Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff  (CDU), hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember 2020 vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würde. Da alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, war die Erhöhung somit blockiert.

In Zeiten "vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits" wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, entschied der Erste Senat mit dem nun veröffentlichten Beschluss vom 20. Juli. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten", unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken. Der Gesetzgeber sei verantwortlich, dass auch die finanziellen Voraussetzungen für die Aufgaben gegeben sind. "Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit."

Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt gesehen und in Karlsruhe geklagt. Die obersten Verfassungsrichter Deutschlands wiesen Eilanträge kurz vor Weihnachten 2020 ab, weil diese nicht gut genug begründet worden seien.

Ihre Verfassungsbeschwerden seien auch "weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet", so das Gericht damals führt dpa weiter aus. Allerdings habe es keinen Anlass gesehen, sofort einzugreifen.