Deutscher Presserat: Gemeinsame Verhaltensregeln für Medien und Polizei vorgelegt

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In letzter Zeit haben die Angriffe von Demonstrations-Teilnehmern auf Journalisten zugenommen, zudem registrieren Journalisten-Gewerkschaften immer wieder Behinderungen der Medien durch die Polizei. Jetzt hat der Deutsche Presserat der Innenministerkonferenz einen Vorschlag über zeitgemäße gemeinsame Verhaltensgrundsätze für Polizei und Medien vorgelegt. Wie die Institution mitteilt, sollen diese neuen Verhaltensregeln gewährleisten, dass Journalistinnen und Journalisten bei Demonstrationen und Großveranstaltungen besser geschützt werden und ungehindert arbeiten können.

Es werde erwartet, dass die Innenmininster den Entwurf des Deutschen Presserats bei ihrer kommenden Sitzung vom 9. bis 11. Dezember berücksichtigen und auf dieser Grundlage das Gespräch mit suchen, heißt es weiter. Die beteiligten Verbände und Medien, darunter BDZV und VDZ, fordern von der Polizei verbesserte Sicherheitskonzepte und ein stärkeres Bewusstsein für den verfassungsmäßigen Schutzanspruch und Informationsauftrag der Medien. Dies soll klarer als bisher in der Aus- und Weiterbildung von Polizistinnen und Polizisten verankert werden.

Im Gegenzug verpflichten sich Journalistinnen und Journalisten, die Sicherheitskräfte nicht zu behindern und sich bei der Berichterstattung über polizeitaktische Maßnahmen mit der zuständigen Polizeiführung abzusprechen. Dazu soll die Kommunikation zwischen Sicherheitskräften und Medienvertretern insbesondere bei Großeinsätzen verbessert werden. Grundlage für den Entwurf sind die Verhaltensgrundsätze Presse/Rundfunk und Polizei von 1993, die damals vor dem Hintergrund der Geiselnahme von Gladbeck mit der Innenministerkonferenz verhandelt wurden.

Zum aktuellen Entwurf des Presserats