Presserat: Verhaltensgrundsätze zur Finanzmarktberichterstattung aktualisiert

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Der Deutsche Presserat hat seine Verhaltensgrundsätze zur Finanzmarktberichterstattung aktualisiert, die Journalistinnen und Journalisten als Leitfaden dienen sollen. Die Verhaltensgrundsätze regeln unter anderem den redaktionellen Umgang mit Insiderinformationen oder möglichen Interessenkonflikten und setzen Standards für eine unabhängige, nicht-manipulative Berichterstattung über Börsenkurse und Referenzwerte.

Wie der Presserat mitteilte, sei die Überarbeitung der Verhaltensgrundsätze erforderlich, da durch das Inkrafttreten der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) und der dazugehörigen, ergänzenden Delegierten Verordnung 2016/958 seit 2016 eine neue Rechtsgrundlage gilt. Über die gesetzlichen Anpassungen hinaus umfassen die Änderungen auch komplett umformulierte Passagen, die den Text für Nicht-Juristen besser lesbar machen. Zusätzlich geben die Verhaltensgrundsätze einen komprimierten Überblick über die Gesetzeslage.

Die aktualisierten Verhaltensgrundsätze sind Ergebnis von Gesprächen zwischen Vertretern des Presserats und Vertretern betroffener Verlage mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bereits seit 2006 ersetzen die Verhaltensgrundsätze teilweise die gesetzlichen Vorgaben. Sie sollen die Finanzberichterstattung vor staatlichen Eingriffen schützen, gleichzeitig die Redaktionen aber zu verantwortungsvoller Berichterstattung verpflichten.

Die entsprechende Richtlinie des Pressekodex 7.4. wurde ebenfalls den geänderten Begrifflichkeiten der MMVO angepasst. Der veraltete Begriff „Wertpapiere“ wurde durch „Finanzinstrumente“ ersetzt, ebenso der veraltete Begriff „Finanzanalysen“ durch die MMVO-Begriffe „Anlageempfehlungen“ sowie „Anlagestrategieempfehlungen“.

Verhaltensgrundsätze zur Finanzmarktberichterstattung als Download.