Axel Springer: Erneute Klage gegen Ad Blocker-Anbieter Eyeo

Erneut hat die Axel Springer SE Klage beim Landgericht Hamburg gegen die Kölner Firma Eyeo eingereicht, diesmal wegen Urheberrechtsverletzungen. Eyeo bietet Internetnutzern den Werbebocker AdBlock Plus an. Nach Ansicht des Verlags verändern Werbeblocker die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein. Internet-Werbeblocker verursachten den deutschen Verlagen jährlich Schäden in Millionenhöhe und gefährdeten damit die Refinanzierung von professionellem Journalismus im Internet, erklärte der Verlag. „Das werden wir nicht hinnehmen“, teilte Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer, mit.

In seinen juristischen Vorgehen gegen Werbeblocker hatte Axel Springer zuvor vergeblich versucht, den Blocker Adblock Plus mit einer Wettbewerbsklage zu stoppen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah in seinem Urteil vom April 2018 in dem Eyeo-Angebot jedoch keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen.