Presserat: 15 Rügen wegen Diskriminierung, Vorverurteilung, Verletzungen des Opferschutzes und Schleichwerbung

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Deutscher Presserat

Der Deutsche Presserat hat auf seinen Sitzungen vom 23. bis 25. März 15 Rügen ausgesprochen, fünf davon für Verletzungen des Opferschutzes sowie fünf wegen Schleichwerbung. Dies teilte die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland mit.

Insgesamt behandelt wurden 136 Beschwerdeakten, wovon 71 als begründet und 50 als unbegründet erachtet worden seien. Zu den Maßnahmen zählten 14 öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 18 Missbilligungen und 26 Hinweise. Zwölf Beschwerden seien begründet gewesen, es sei aber auf eine Maßnahme verzichtet worden. Bei 15 Fällen handelte es sich um Wiederaufnahmeanträge, Einsprüche bzw. Vertagungen.

Alle Rügen im Detail finden Sie hier.

Den aktuellen Stand der Rügen-Veröffentlichungen aus den Sitzungen im vergangenen Jahr können Sie hier einsehen.

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