Pressefreiheit
Der BDZV setzt sich politisch und gesellschaftlich an unterschiedlichen Stellen für die Pressefreiheit ein. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind eine Voraussetzung demokratisch verfasster Gesellschaften. Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist ein großes humanes Dokument geschaffen worden, um das Zusammenleben der Völker in Freiheit, Frieden und Wahrhaftigkeit zu garantieren. Für die Presse weltweit ist insbesondere der Artikel 19 der Erklärung von Bedeutung, in dem das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verbrieft wird.
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3. Mai: Redaktionspaket zum Tag der Pressefreiheit 2024
Exklusiv für Mitglieder: Am 3. Mai 2024 wird mit dem Tag der Pressefreiheit erneut der Lage der Presse in Deutschland und weltweit gedacht. Der BDZV bietet seinen Mitgliedern anlässlich dieses wichtigen Termins wieder ein exklusives Redaktionspaket zur Berichterstattung in ihren Medien an.
Zum RedaktionspaketAktuelles Pressemitteilungen und Nachrichten zur Pressefreiheit
Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandJeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Kontakt Ihre Ansprechpartner*Innen
Anja Pasquay
Leiterin Kommunikation
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de
T. +49 (0) 30 726298-214