BDZV und MVFP fordern Ausnahmen für fertige Druckerzeugnisse bei EUDR
Positive Ansätze bei geänderter EU-Entwaldungsverordnung – aber Neufassung muss Pressevielfalt schützen
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP), die gemeinsam im Bündnis Zukunft Presse die Interessen von 500 deutschen Verlagen vertreten, prüfen den umfangreichen Vorschlag zur Änderung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) eingehend. Die Verbände erkennen das Bemühen, durch Schaffung einer neuen Kategorie nachgelagerte Marktteilnehmer mit dem Verzicht auf eine eigene Sorgfaltspflicht zu entlasten. Auch die sechsmonatige Aussetzung der Sanktionen erleichtert die Umsetzung der komplexen Verfahren.
„Die Ausgestaltung der EUDR verursacht übermäßige Bürokratie für Verlage und gefährdet die Medienvielfalt, ohne im globalen Kampf gegen Entwaldung zu helfen“, betonen die Sprecherinnen des Bündnisses. Ein Beleg dafür ist die Ankündigung internationaler Presseunternehmen, sich aufgrund der Belastungen durch die EUDR aus dem europäischen Markt zurückzuziehen.
Presseverlage liefern mit geprüften Informationen, Fakten und Debattenanregungen die Grundlage für freie Meinungsbildung aller Bürgerinnen und Bürger. Die EU dürfe diese Meinungsvielfalt nicht mit überbordenden bürokratischen Belastungen erschweren, so die Verbände. Sie fordern EU-Parlament und Rat daher auf, fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher von der Regelung auszunehmen, wie es die Kommission ursprünglich vorgeschlagen hatte. Presseverlage beziehen seit Jahrzehnten Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Für solche Fälle sollte eine Null-Risiko-Kategorie eingeführt werden, fordert das Bündnis Zukunft Presse abschließend.