Presserat rügt Medien für Vorverurteilungen und Diskriminierung

Der Deutsche Presserat hat auf seinen September-Sitzungen 21 öffentliche und nicht-öffentliche Rügen ausgesprochen. Im Mittelpunkt standen Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte, das Diskriminierungsverbot und die journalistische Sorgfaltspflicht.

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Mehrere Rügen betrafen identifizierende oder vorverurteilende Berichterstattung in Kriminalfällen – etwa bei BILD.DE, BZ Berlin und der Passauer Neuen Presse. Kritisiert wurden unter anderem die Veröffentlichung von Fotos mutmaßlicher Täter ohne ausreichendes öffentliches Interesse, die Verletzung der Unschuldsvermutung sowie unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre.

Auch Diskriminierungen spielten eine zentrale Rolle: Der Schweriner Volkszeitung wurde wegen der Veröffentlichung eines Leserbriefs mit antisemitischen und rassistischen Aussagen eine Rüge erteilt. Südkurier und Augsburger Allgemeine verstießen mit Formulierungen, die ethnische Zugehörigkeit mit Staatsbürgerschaft gleichsetzten, gegen den Pressekodex. Die Berliner Zeitung erhielt eine Rüge für einen Kommentar, der unbelegte Zahlen über Migration enthielt und pauschal über Menschen aus islamischen Staaten urteilte.

Weitere Rügen betrafen mangelnde journalistische Sorgfalt – etwa im Fall der Neuen Osnabrücker Zeitung, die die Schriftstellerin Elfriede Jelinek fälschlich für tot erklärte, sowie bei fehlerhaften oder irreführenden Überschriften (BILD.DE, FAZ). Zudem ahndete der Presserat Fälle von Schleichwerbung, u. a. in der Zeitschrift Landidee und auf Merkur.de.

Insgesamt sprach der Presserat 18 öffentliche und drei nicht-öffentliche Rügen, 25 Missbilligungen und 34 Hinweise aus. 49 Beschwerden wurden als unbegründet eingestuft.