Luisa Pflug Mitglied im KSK-Beirat
Viel Erfolg! Unsere Kollegin Luisa Pflug, seit Mai 2025 als Anwältin in der Rechtsabteilung tätig, ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Mitglied im Beirat der Künstlersozialkasse (KSK) für den BDZV berufen worden. Ihre Zuständigkeit liegt bei den „Abgabepflichtigen Wort“.

Über die KSK werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Publizistinnen und Publizisten sowie Künstlerinnen und Künstler als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.
Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig Beschäftigte, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss in Höhe von 20 Prozent und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe macht die restlichen 30 Prozent aus und wird als Umlage erhoben.
Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Für 2026 sinkt der Abgabesatz auf 4,9 Prozent.