Gericht stärkt Wettbewerb im digitalen Raum
Das Landgericht Mainz hat Google untersagt, bei der Einrichtung von Android-Smartphones den eigenen Maildienst Gmail zu bevorzugen. Grundlage ist der EU-Digital Markets Act (DMA), der marktbeherrschende Plattformen verpflichtet, Wettbewerber gleich zu behandeln.
Mit dem Urteil hat der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de einen Teilerfolg gegen den US-Technologieriesen Google errungen.
Signal für Wahlfreiheit
Das Urteil gilt als wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb im Netz. Erstmals stützt sich ein deutsches Gericht dabei ausdrücklich auf den DMA. „Die vom Digital Markets Act beabsichtigte Öffnung der Märkte zeigt Wirkung“, betonte Michael Hagenau, Geschäftsführer von GMX und Web.de. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst auch für alternative Anbieter entscheiden – ein „spürbares Signal für digitale Souveränität“.
Kritik von Google
Google hatte sein Verfahren zwar geändert und erlaubt inzwischen die Anmeldung mit Handynummer. Dabei wird jedoch automatisch eine Gmail-Adresse erstellt – ein Vorgehen, das das Gericht beanstandete. Google äußerte sich besorgt, die Entscheidung könne „das Bestreben des DMA zu einer Harmonisierung der Regeln untergraben“ und zu mehr Bürokratie führen.
Teile der Klage wurden abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Google hat Berufung eingelegt.