Gericht bestätigt Marktmissbrauch: Google muss Idealo 465 Millionen Euro zahlen

Im Streit um die Benachteiligung unabhängiger Preisvergleichsddienste hat das Landgericht Berlin ein wegweisendes Urteil gefällt: Google muss dem Preisvergleichsportal Idealo, das mehrheitlich zum Medienkonzern Springer gehört, mehr als 465 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Die Richter bestätigten, dass der Konzern seine marktbeherrschende Stellung über viele Jahre missbraucht und eigene Angebote systematisch bevorzugt hat – ein zentraler Vorwurf, der bereits 2017 zur Kartellstrafe der EU-Kommission geführt hatte.

Auch Testberichte.de (Producto GmbH) erhielt Schadenersatz in Höhe von gut 107 Millionen Euro. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, doch sie markieren erstmals eine Haftung eines Big-Tech-Unternehmens in dieser Größenordnung vor einem deutschen Zivilgericht.

„Marktmissbrauch darf kein Geschäftsmodell sein“

Idealo zeigt sich durch das Urteil in seiner langjährigen Kritik bestätigt und sieht die Schadensersatzklage als "wichtigen Schritt in der Durchsetzung europäischen Wettbewerbsrechts". Co-Gründer Albrecht von Sonntag betont aber, dass die Folgen der Selbstbevorzugung weit über die zugesprochene Summe hinausgehen und der Betrag nur einen Teil des tatsächlichen Schadens widerspiegle: „Wir werden weiterkämpfen - denn Marktmissbrauch muss Konsequenzen haben und darf nicht zu einem lukrativen Geschäftsmodell werden, das sich trotz Bußgeldern und Schadensersatzzahlungen lohnt.“ Idealo will deshalb in Berufung gehen, ebenso wie Google.

Zunehmender Druck auf Google

Das Berliner Urteil reiht sich ein in eine wachsende Zahl internationaler Entscheidungen gegen Googles marktbeherrschende Geschäftspraktiken:

  • EuGH 2023: bestätigte die 2,4-Milliarden-Euro-Strafe der EU-Kommission wegen illegaler Selbstbevorzugung im Shopping-Segment.
  • EU-Kommission 2025: verhängte fast 3 Milliarden Euro Bußgeld gegen Googles Werbetechnologie-Geschäft und forderte tiefgreifende Strukturänderungen – bis hin zur möglichen Zerschlagung.
  • Zahlreiche laufende Klagen von Medienhäusern, Preisvergleichsdiensten und Online-Plattformen in mehreren EU-Mitgliedstaaten stärken das Prinzip, dass Marktmacht missbrauchsfrei ausgeübt werden muss.

Die jetzt zugesprochenen Schadenersatzsummen zeigen: Gerichte bestrafen Google zunehmend nicht nur regulatorisch, sondern auch zivilrechtlich.

Bedeutung für Medienvielfalt und Wettbewerb

Der BDZV war Beschwerdeführer in dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Verfahren bei der EU-Kommission und vor dem Europäischen Gerichtshof zu fairer Suche, das mit einer Milliardenstrafe gegen den Suchkonzern endete. Die konkrete Entscheidung des Landgerichts daraus zeigt, wie sehr das Marktverhalten globaler Plattformen auch Geschäftsmodelle europäischer Medien- und Digitalanbieter beeinträchtigt.

Selbstbevorzugung in Suchmaschinen trifft Preisvergleichsportale genauso wie regionale Nachrichtenangebote: Wer im Ranking systematisch verdrängt wird, verliert Publikum, Reichweite und Erlösmodelle. Das Urteil der Berliner Richter sendet daher ein wichtiges Signal: Digitale Gatekeeper werden zur Verantwortung gezogen, wenn ihr Verhalten Marktchancen zerstört.