EUDR: Kommt sie? Kommt sie nicht?
Kommt sie? Kommt sie nicht? Und wenn ja, wie? Derzeit ist die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ein Thema, das bei den Verlagen zu großer Sorge führt. Gut 70 Mitgliedsunternehmen wählten sich Mitte September in einen kurzfristig vom BDZV angesetzen Call zu den aktuellen EUDR-Entwicklungen ein. Darin wurde deutlich, was der Verband schon seit längerem immer wieder gegenüber der Politik kritisiert: Die Verordnung ist in Teilen kaum und wenn dann nur mit hohem bürokratischem Aufwand umsetzbar.

Gerade im Bereich der Presse hilft die Verordnung zudem nicht dem Regelungsziel des Waldschutzes. Am 23. September hat die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall dann angekündigt, die Anwendung der EUDR um ein weiteres Jahr bis Ende 2026 verschieben zu wollen. Sie begründete den Schritt mit Kapazitätsproblemen beim IT-System. Eine Verschiebung ist aber noch nicht sicher, denn die EU-Kommission insgesamt muss dem noch zustimmen. Anders als medial zum Teil dargestellt: Eine Entwarnung gibt es noch nicht. Da, wie vom BDZV gefordert, von vielen Mitgliedsstaaten und aus dem EU-Parlament eine Verschiebung und inhaltliche Änderungen angemahnt werden, wäre es kaum nachvollziehbar, wenn die Verordnung in Kraft treten würde. Vom BDZV heißt es dazu: „Das wäre Wahnsinn, da einige der Pflichten faktisch kaum erfüllbar sind, keinen Beitrag zur Waldsicherung darstellen, insbesondere die Presseverlage und damit die Meinungsvielfalt massiv belasten und schlicht Bürokratieirrsinn wären.“ Wir halten Sie auf dem Laufenden.