Corint Media einigt sich einstweilig mit Google auf Millionenzahlung

Vorläufige Einigung: Corint Media und Google haben sich in der Auseinandersetzung um die Nutzung von Presseinhalten durch die Suchmaschine darauf verständigt, dass Google zunächst einen Betrag von 3,2 Millionen Euro jährlich an die Verwertungsgesellschaft zahlt.

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Zudem folgen die beiden Parteien einem Vorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), wonach Google eine vorläufige Zahlung in Höhe von 5,8 Millionen Euro für die Nutzung von Presseinhalten seit dem Inkrafttreten des Presseleistungsschutzrechts am 7. Juni 2021 bis zum 31. März 2023 leistet.

Diese Einigung über die jährliche Zahlung in Höhe von 3,2 Millionen Euro gelte, wie Corint Media in einer Mitteilung betont, bis die Schiedsstelle beim DPMA über die tatsächlich angemessene Vergütung entscheidet.

Bemerkenswert an dem Vorschlag der Schiedsstelle sei, so Corint weiter, „dass diese zum ersten Mal einem Eilantrag nach § 106 VGG gefolgt ist und eine interimistische Zahlung vorgeschlagen hatte.“ Dabei setzte die Schiedsstelle, „eine Zahlungshöhe fest, die Google Corint Media ein Jahr zuvor angeboten hatte“, heißt es weiter.

Mit der nun getroffenen vorläufigen Vereinbarung ende eine langjährige Phase, in der Google „die von Corint Media vertretenen Presseinhalte rechtswidrig nutzte, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen“, betont die Verwertungsgesellschaft in ihrer Mitteilung.

Coeint-Geschäftsführerin Dr. Christine Jury-Fischer ordnet die Vereinbarung wie folgt ein: „Bei der jetzt geschlossenen Vereinbarung dürfte es sich um den ersten Fall in Europa als auch weltweit handeln, in dem Google nach dem Entscheid eines unabhängigen Organs der Rechtspflege zu einer Zahlung für die Nutzung von Presseleistungsschutzrechten an eine Verwertungsgesellschaft verpflichtet ist – und nicht wie sonst üblich Zahlungsvereinbarungen schließt, die strikter Vertraulichkeit unterliegen.“