Deutscher Presserat: Erklärung zu Kriegsbildern

Krieg in der Ukraine: Der Deutsche Presserat hat in einer Erklärung an die Redaktionen appelliert, vor der Veröffentlichung von Kriegsbildern „sorgsam zwischen dem Informationsinteresse der Leserschaft und den Interessen von Opfern und Angehörigen“ abzuwägen, heißt es in einer am 4. April veröffentlichten Mitteilung.

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Fotos von Kriegsverbrechen hätten eine hohe Relevanz und „eine herausragende nachrichtliche Dimension“, betont Kirsten von Hutten, die Sprecherin des Presserats. Der Presserat habe in der Vergangenheit Fotos von getöteten Zivilisten „mit Blick auf das hohe Informationsinteresse in vielen Fällen als zulässig bewertet“, so von Hutten weiter. Dennoch dürften laut Ziffer 11 des Pressekodex „Opfer durch die mediale Darstellung nicht zusätzlich herabgewürdigt werden“.

„Hier sollten Redaktionen abwägen, ob der Persönlichkeitsschutz hinter dem öffentlichen Interesse zurücktritt oder ob die Darstellung womöglich die Menschenwürde der Betroffenen nach Ziffer 1 des Pressekodex verletzt“, erläutert von Hutten. In Bezug auf Fotos zum Ukraine-Krieg lägen dem Presserat bisher nur vereinzelte Beschwerden vor; bei der Berichterstattung über getötete Zivilisten in Butscha habe es bislang noch keine Beschwerden gegeben.