Medien- und Werbewirtschaft: Missbrauchsbeschwerde gegen Apple beim Bundeskartellamt

Spitzenverbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft haben beim Bundeskartellamt in Bonn eine Beschwerde gegen Apple eingereicht. Sie machen geltend, dass das Unternehmen mit seinem Programm „App Tracking Transparency“ (ATT) seine Marktmacht missbraucht und gegen Kartellrecht verstößt. Zu den Beschwerdeführern gehört auch der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger.

 

Logos Klage gegen Apple
Montage ZAW

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ATT, das Apple ab dieser Woche umsetzen will, verpflichtet Anbieter von Apps künftig, standardmäßig ein Opt-In-Fenster anzuzeigen, wenn Nutzerdaten verarbeitet werden sollen. Hier müssen die Anbieter den Usern nach den Vorgaben von Apple erläutern, warum sie sie tracken wollen. Apps ohne ATT will Apple nicht mehr genehmigen.

Durch diese einseitig auferlegten Maßnahmen schließt Apple faktisch alle Wettbewerber von der Verarbeitung kommerziell relevanter Daten im Apple-Ökosystem aus. Gleichzeitig nimmt der Konzern seine eigenen (Werbe-)Dienste jedoch von den geplanten Änderungen aus und sammelt selbst erhebliche Mengen Nutzerdaten.

Die Verbände sehen darin den Versuch, der Werbewirtschaft den Zugriff auf wettbewerbsrelevante Daten in unzulässiger Weise zu erschweren. Dies ist aufgrund der europäischen Datenschutzvorgaben nicht notwendig und gefährdet gleichzeitig die Medienvielfalt. Die Beschwerdeführer stützen sich insbesondere auf neue Vorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind und dem Bundeskartellamt ein effektiveres Durchgreifen gegen Missbrauchsverhalten von dominanten Plattformunternehmen wie Apple ermöglichen. Die Verbände haben für ihre Beschwerde die auf Medien und Kartellrecht spezialisierte Kanzlei Hausfeld beauftragt.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um ein breites Bündnis aus Verbänden der deutschen Medien- und Kommunikationswirtschaft, das unter dem Dach des ZAW unter anderem die folgenden Organisationen umfasst:

  • agof Arbeitsgemeinschaft Onlineforschung e.V.,
  • BDZV Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.,
  • IVW Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.,
  • OMG e.V. Organisation der Mediaagenturen,
  • Markenverband e.V.,
  • OWM Organisation Werbungtreibende im Markenverband,
  • VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. sowie
  • ZAW Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V.

Zu den Mitgliedern der Verbände zählen führende Medienanbieter, Online-Vermarkter, Media- und Werbeagenturen, Werbungtreibende und Institutionen neutraler Sozial- und Marktforschung. Die Beschwerde vereint die gesamte Werbe- und Medienwirtschaft in Deutschland hinter sich.

Lesen Sie hier die vollständige Mitteilung der Verbände.