BDZV zu Abonnementlaufzeiten: Bürger sind mündige Verbraucher

Zu den Plänen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die Laufzeiten von Mobilfunk-, Zeitungs-, Zeitschriften- und sonstigen Abonnements über mehr als ein Jahr zu verbieten, hat der BDZV am 16. August in Berlin das Folgende erklärt: „Der Entwurf der Justizministerin suggeriert, dass die Gewinnung von Abonnenten für Zeitungen in irgendeiner Weise unseriös sei. Dagegen protestieren wir energisch. Auch sind wir der Ansicht, dass die Bürger als mündige Verbraucher zwischen den unterschiedlichen Angeboten, die unsere Unternehmen machen – etwa Schnupper-Abo, Wochenend-Abo, Drei-Monats-Abo etc. – sehr wohl unterscheiden können. Das von den Verlagen angebotene Zweijahres-Abonnement ist vor allem deshalb wichtig, weil es den Unternehmen Planungssicherheit für die Verbreitung gibt und damit das Zeitungsprodukt auch preisstabil hält. Dies hat wiederum positive Auswirkungen auf die immer noch bestehende große Pressevielfalt in Deutschland. Langjährige Leser-Blatt-Beziehungen sowohl bei den lokalen/regionalen wie auch bei den überregionalen Zeitungen bestätigen uns in dieser Überzeugung.“