Presseähnlich: Regionale Verlage gewinnen Rechtsstreit gegen RBB

Fünf Zeitungsverlage aus Berlin und Brandenburg haben einen Rechtsstreit mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) gewonnen. Die klagenden Verlage warfen dem RBB vor, einen „presseähnlichen“ Online-Auftritt zu haben. Das Potsdamer Landgericht gab in seinem Urteil vom 25. Juli 2018 den Verlagen recht: Das beispielhaft verhandelte Angebot des RBB am 23. Januar 2017 sei demnach juristisch nicht zulässig gewesen. Die Begründung des Urteils steht noch aus.

Geklagt hatten die Verlage der „Märkischen Allgemeine Zeitung“ (Potsdam), der „B.Z.“ (Berlin), der „Lausitzer Rundschau“ (Cottbus), der „Märkischen Oderzeitung“ (Frankfurt Oder) und der „Volksstimme“ (Magdeburg). Streitpunkt war die Textlastigkeit des digitalen Angebots des RBB, das nach Auffassung der Zeitungsverlage nicht vom Rundfunk-Staatsvertrag gedeckt ist. Dieser Argumentation folgte das Gericht.

Das Urteil ist auch eine Bestätigung des von den Bundesländern unter Beteiligung der Verleger und Intendanten des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks am 14. Juni 2018 erzielten Kompromisses für einen neuen Telemedienauftrag der Länder.