Die Ausschreibung 2026

Der Wächterpreis zeichnet Journalisten aus, die durch ihre Arbeit als Wächter 

  • Missstände aufdecken und behandeln 

  • sachfremde Einflüsse auf die Presse offenlegen 

und damit der verfassungspolitischen Funktion der Tagespresse in besonderem Maße entsprechen.
 

Was wird ausgezeichnet?

Kategorie I: Der Wächterpreis

Ausgezeichnet werden Beiträge, die mit außergewöhnlicher Gründlichkeit, Unabhängigkeit und Courage verdeckte Missstände von erheblicher demokratischer oder gesellschaftlicher Relevanz aufdecken und damit konkrete Wirkung im öffentlichen Raum entfalten. Prämiert werden Beiträge, die systematisch recherchierte Fakten ans Licht bringen, Macht kontrollieren, Verantwortung einfordern und auf diesem Weg das Gemeinwohl stärken. Die ausgezeichneten Beiträge müssen auf eigenständiger, origineller und tiefgehender Recherche beruhen, die über routinemäßige Berichterstattung deutlich hinausgeht.

Kategorie II: Das Wächterpreis-Stipendium

Ausgezeichnet wird entweder a) eine Redaktion, die mit außergewöhnlicher Gründlichkeit, Unabhängigkeit und Courage verdeckte Missstände von erheblicher demokratischer oder gesellschaftlicher Relevanz aufdeckt und damit konkrete Wirkung im öffentlichen Raum entfaltet. Preiswürdig sind Redaktionen, die systematisch recherchierte Fakten ans Licht bringen, Macht kontrollieren, Verantwortung einfordern und auf diesem Weg das Gemeinwohl stärken. Erwartet wird eine stringente Beweisführung mit sorgfältiger Verifikation. Die Recherche soll ein Thema von klar erkennbarem öffentlichem Interesse betreffen und wesentlich zur Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger beitragen.
 

Teilnahmeberechtigt sind Beiträge von hauptberuflich journalistisch tätigen Autorinnen und Autoren, die in deutschen Tages-, Wochen- oder politischen Sonntagszeitungen gedruckt oder digital in der Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 publiziert wurden.

Die unabhängige Jury aus neun namhaften Journalistinnen und Journalisten wird im Frühsommer zunächst je drei potenzielle Preisträger nominieren, die eigentlichen Gewinnerinnen und Gewinner werden am Tag der Preisverleihung ermittelt und am Abend bei einer Festveranstaltung in Berlin bekannt gegeben.

2026 findet die Verleihung gemeinsam mit der Verleihung des Journalistenpreises der Digitalpublisher und Zeitungsverleger – Theodor-Wolff-Preis am 6. Oktober im Tipi am Kanzleramt statt.

Einreichungen für den Wächterpreis sind ab sofort nur noch online möglich. Das Bewerbungsportal finden Sie hier, es ist vom 15. Januar bis zum 28. Februar 2026 (24.00 Uhr) freigeschaltet. 

Wie bewerben?

Nutzen Sie für Ihre Bewerbung für den Wächterpreis bitte dieses Formular.
Senden Sie Ihre Bewerbung für das Redaktionsstipendium bitte per E-Mail an wp@bdzv.de.

Jeder Bewerber/ jede Bewerberin kann

  • einen Artikel oder
  • eine Themenseite
  • einen Serienbeitrag einreichen. Bitte wählen Sie bei einer Serie den Text aus, der für die Arbeit exemplarisch besonders geeignet erscheint oder
  • eine Begründung für das Redaktionsstipendium einreichen.

Reichen Sie Artikel bitte als Textdokument ein - nicht die gestaltete Seite als pdf oder Scan, sondern den reinen Text.

Bei Beiträgen, die ausschließlich online erschienen sind, laden Sie den Beitrag bitte ebenfalls als Textdokument hoch und geben zusätzlich den Link an, unter dem er veröffentlicht wurde.

Bei Bewerbungen um das Redaktionsstipendium für herausragende investigative Leistungen reichen Sie bitte ebenfalls a) einen Artikel/eine Themenseite/einen Serienbeitrag ein wie oben beschrieben und begründen zusätzlich die besondere investigative Recherche-Leistung der Redaktion (ganz oder in Teilen) mit maximal 2000 Zeichen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an wp@bdzv.de

Bewerbungsfrist

28. Februar 2026

Einreichungen
für den Wächterpreis sind ab sofort nur noch online möglich. Das Bewerbungsportal finden Sie hier, es ist vom 15. Januar bis zum 28. Februar 2026 (24.00 Uhr) freigeschaltet. 

 

Fragen und Antworten Die meistgestellten Fragen und Antworten zur Ausschreibung

Der Artikel muss in einer deutschen Tages-, Sonntags- oder politischen Wochenzeitung oder deren Magazin gedruckt oder online erschienen sein. Beiträge in Zeitschriften/politischen Magazinen fallen nicht hierunter.

Zu den Sonntags- und politischen Wochenzeitung sowie deren Magazinen zählen unter anderem die folgenden Titel:

Überregionale Zeitungen
Bild
Das Handelsblatt
Die Welt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Frankfurter Rundschau
Neues Deutschland
Süddeutsche Zeitung
taz – die tageszeitung 

Wochenzeitungen
Bild am Sonntag
Die Zeit
Der Freitag
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
Jüdische Allgemeine
Jungle World
Welt am Sonntag

Magazine von Wochenzeitungen
SZ Magazin
Zeit Magazin
Chrismon

Bitte laden Sie bis spätestens 28. Februar 2026 ein Textdokument des Artikels (Formatierung: 11 Punkt Schriftgröße und 1,5-facher Zeilenabstand) in unserem neu Bewerbungsformular hoch.

Bei einem digitalen Beitrag tragen Sie bitte den entsprechenden Link ein und/oder laden eine Datei hoch.  

Bei Artikelserien wählen Sie bitte einen Beitrag aus, der exemplarisch für das gesamte Projekt steht.  

Wenn Sie weitere Unterlagen einreichen wollen, senden Sie diese bitte per Mail an: wp(at)bdzv.de

Sie können alle gängigen Formate wie AVI, WMV, MPEG I, MOV etc. hochladen.

Nein, jeder Bewerber/jede Bewerberin darf sich pro Jahr nur mit einer Arbeit beteiligen. Wenn Sie einen Text einreichen wollen, der gemeinsam mit einer oder mehreren Kolleginnen/ Kollegen   entstanden ist, dann ist das Ihr einziger zugelassener Beitrag für dieses Ausschreibungsjahr. Und dies gilt im Übrigen auch für Ihre Co-Autorin/Ihren Co-Autor. Sprechen Sie sich deshalb bitte unbedingt immer mit Ihrem/Ihren Co-Autoren über die Bewerbung ab.

Ja. Voraussetzung für die Bewerbung ist nur, dass Sie hauptberuflich als freie Journalistin/ freier Journalist tätig sind, Ihren Unterhalt also vornehmlich durch die journalistische Tätigkeit bestreiten.

28. Februar 2026, 24 Uhr. Bitte reichen Sie die Arbeiten vollständig – wie in der Ausschreibung verlangt – ein.

Nein, die Arbeiten müssen in deutschen Zeitungen digital oder gedruckt erschienen sein. 

 

Nein, für den Wächterpreis sind keine Artikel aus Zeitschriften/Magazinen zugelassen.

Ja. Schicken Sie dazu bitte die Texte trotzdem im Word-Format, damit sie für die Jury gut lesbar sind.

Ja, Sie sollten dazu aber bitte einen Beitrag auswählen, der exemplarisch für den Ansatz der Serie steht. Entscheidend ist bei der einzureichenden Vorlage immer die Lesbarkeit des Textes für die Jury beziehungsweise der klare Zugriff auf das digitale Projekt. Die Juroren prüfen jedes Jahr mehrere Hundert Einsendungen, deshalb ist es umso wichtiger, dass alle Einreichungen gut aufbereitet sind. Dokumente sollten den geforderten Vorgaben entsprechen: Formatieren Sie sie bitte mit Schriftgröße 11 Punkt und 1,5-fachem Zeilenabstand.

Nein, es sind nur Texte und Projekte zugelassen, die erschienen sind.

Ja, mit dem Wächterpreis kann man wiederholt ausgezeichnet werden.