Tarifabschluss 2025
Nach intensiven Auseinandersetzungen haben sich der BDZV gemeinsam mit der Deutschen Journalistenvereinigung (DJV) sowie der dju in ver.di am 18. Juli 2025 auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (GTV) sowie für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten geeinigt.
Der neue GTV sieht bei einer 36-monatigen Laufzeit eine Erhöhung der Gehälter um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro zum 1. März 2025 und eine weitere Erhöhung um 90 Euro zum 1. Mai 2025 vor. Zum 1. Februar 2026 erfolgt eine weitere lineare Erhöhung um 3 % sowie zum 1. Februar 2027 eine Erhöhung der Festbeträge in Höhe von 110 Euro.
Die genannten Erhöhungen umfassen auch die Gehälter der Volontäre.
Darüber hinaus wird für alle Neueintritte ab dem 1.1.2026 das Urlaubsgeld vom Effektivgehalt (§ 3 MTV) auf das monatliche Tarifgehalt (vgl. § 4 MTV) abgeschmolzen. Ferner werden zeitnah Gespräche zur Abänderung der Urheberrechtsklausel (§ 17 MTV) hinsichtlich der Nutzungsrechte an KI analog den Regelungen der KI-Nutzung im Rechtekatalog der VG Wort erfolgen.