BDZV: Sondermitgliedschaften für digitale Marken
Die BDZV-Delegiertenversammlung hat beschlossen, dass künftig auch Unternehmen digitaler journalistische Marken im Verband Mitglied werden können, die nicht einem bereits bestehenden Mitgliedsverlag angehören. Dazu zählen laut Unternehmen, die journalistische Informationen zur digitalen Verbreitung erstellen und/oder digital verbreiten.