Medienbündnis warnt vor noch weniger Informantenschutz

Die vom Deutschen Bundestag geplante Reform des Verfassungsschutzgesetzes droht den Informantenschutz der Journalistinnen und Journalisten noch weiter auszuhöhlen. Zu diesem Ergebnis kommt das Bündnis aus neun Medienorganisationen und -unternehmen, dem auch der BDZV angehört, in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz. Die Überwachung der Telekommunikation von Informanten, die sogenannte Quellen-TKÜ, soll in dem Entwurf ausgeweitet werden und ohne Richtervorbehalt möglich sein. Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern soll dem Referentenentwurf zufolge zwar für Rechtsanwälte, nicht aber für Journalistinnen und Journalisten gelten.

Nach diesem Entwurf ist das einzige Kontrollgremium für Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes die G10-Kommission des Deutschen Bundestags. Diese wäre erst nachträglich über Aktivitäten des Inlandsgeheimdienstes zu informieren.

Die Einschnitte in den journalistischen Quellenschutz werden somit weiter vertieft, statt dringend nötige Korrekturen vorzunehmen, kritisiert das Medienbündnis. Das Bündnis fordert daher, dass die Bundesregierung ihren vielfältigen Bekenntnissen zur Presse- und Rundfunkfreiheit dadurch gerecht wird, dass der Schutz von Journalisten gestärkt und dem der Rechtsanwälte gleichgestellt wird.