OLG München: Stadtportal muenchen.de unzulässig

Ein wichtiges Signal für die Pressefreiheit: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 16. Oktober 2025 erneut entschieden, dass das Stadtportal muenchen.de in seiner bisherigen Form gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsfreiheit der Presse verstößt.

Diese Entscheidung beendet einen langjährigen Rechtsstreit, den die Münchner Zeitungen Abendzeitung, Merkur und Süddeutsche Zeitung sowie deren digitale Tochtergesellschaften führten. Bereits 2020 und 2021 hatten das Landgericht München I und das OLG München der Stadt untersagt, das werbefinanzierte Portal in der damaligen Form zu betreiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies 2023 die Sache zur erneuten Prüfung an das OLG zurück – mit einem engeren Prüfungsmaßstab.

Auch unter diesen strengeren Bedingungen bestätigte das OLG die Unzulässigkeit des Angebots. Das Gericht befand, dass muenchen. de viele Beiträge enthielt, die über die zulässige amtliche Information hinausgingen. In Verbindung mit umfangreicher kommerzieller Werbung gefährde dies ernsthaft die Pressefreiheit.

Für den Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) ist das Urteil von grundsätzlicher Bedeutung. „Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit“, erklärt Geschäftsführer Markus Rick. Die Entscheidung verdeutlicht erneut, dass Kommunen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit strikt die verfassungsrechtlichen Grenzen einhalten müssen.

Auch der BDZV sieht im Urteil eine wichtige Bestätigung: Staatliche oder kommunale Informationsangebote dürfen nicht mit unabhängigen Medien konkurrieren. Eine klare Trennung zwischen behördlicher Öffentlichkeitsarbeit und journalistischer Berichterstattung ist unerlässlich, um Meinungsvielfalt und Pressefreiheit zu sichern.