E-Evidence-Verordnung: Medienverbände und -unternehmen appellieren an Abgeordnete des Europäischen Parlaments

Ein Bündnis aus Medienverbänden und -Unternehmen hat in der vergangenen Woche an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments appelliert, dem Entwurf einer E-Evidence-Verordnung in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen.

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Die Verordnung regelt die Herausgabe und Sicherung elektronischer Beweismittel in Strafsachen durch die nationalen Ermittlungsbehörden. Anlässlich der anstehenden Trilog-Verhandlungen weist das Bündnis, dem auch der BDZV angehört, in einer gemeinsamen Stellungnahme auf die Gefahren für die Presse- und Rundfunkfreiheit hin.

„Bei den Bemühungen um eine Verbesserung der Herausgabe und Sicherung für elektronische Beweismittel in Strafsachen muss der Schutz der freien und unabhängigen Berichterstattung durch die Medien in Europa sichergestellt werden“, heißt es dazu in der Stellungnahme. Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit und eine Prüfung möglicher Grundrechtseinschränkungen seien nicht ausreichend vorgesehen. Aus diesem Grund könnten die Presse- und Rundfunkfreiheit in Gefahr geraten. Im Hinblick „auf Schutzmaßnahmen, Immunitäten und Privilegien“ müsse sichergestellt sein, „dass hiervon alle journalistischen Tätigkeiten abgedeckt sind“.