Presserat: Polizei muss Pressefreiheit bei Großlagen schützen

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Der Deutsche Presserat appelliert an die Innenminister der Bundesländer, die Polizei gründlicher über deren verfassungsmäßige Aufgabe aufzuklären, Journalistinnen und Journalisten zu schützen und deren Arbeit nicht zu erschweren. Wie die Institution mitteilt, sei jede Behinderung journalistischer Arbeit ein Angriff auf die Pressefreiheit. Hintergrund des Appells sind die jüngsten Angriffe auf Journalisten anlässlich verschiedener Demonstrationen gegen die staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen am 7. November in Leipzig. Es brauche dringend eine verbindliche gemeinsame Grundlage, die die Aufgaben von Polizei und Presse bei solchen Kundgebungen festlege, heißt es weiter. 

In einem breit angelegten Bündnis erarbeiten der Presserat und seine vier Trägerverbände BDZV, VDZ, DJV und dju, derzeit Vorschläge für eine Aktualisierung der 1993 beschlossenen Verhaltensgrundsätze für Presse, Rundfunk und Polizei. Die gegenseitige Vereinbarung soll die freie Ausübung journalistischer Berichterstattung bei Großlagen garantieren. Der Entwurf soll vor der nächsten Sitzung der Innenministerkonferenz vom 9. bis 11. Dezember vorgelegt werden.

Verhaltensgrundsätze für Presse / Rundfunk und Polizei von 1993​​​​​​​