Werberat: Rügen wegen Frauendiskriminierung und Verstoßes gegen Alkoholwerbekodex

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Der Deutsche Werberat, Selbstkontrolleinrichtung der im Spitzenverband der Werbewirtschaft ZAW zusammengeschlossenen 45 Organisationen der Branche, hat vier Unternehmen wegen ihrer Werbung öffentlich gerügt: Der Vorwurf der pietätlosen und sexistischen Werbung traf das Bestattungsunternehmen Häusler aus dem bayerischen Neumarkt-Holzheim. Der Werberat stimmte den Beschwerdeführern zu, die die Werbung mit der Abbildung eines tief dekolletierten weiblichen Models im Bunny-Kostüm zur Bebilderung einer Stellenanzeige für eine Reinigungskraft als sexistisch kritisiert hatten. Auch das Unternehmen Einhorn Werke aus Heidesee (Brandenburg) wurde vom Werberat wegen frauenherabwürdigender Werbung öffentlich gerügt.

Ebenfalls als sexistisch beanstandet wurde die Werbung der ASR GmbH & Co.KG, einem Unternehmen für Autoteile aus Coswig (Sachsen-Anhalt). Das Plakat, angebracht am Sitz des Unternehmens, zeigt ausschnittsweise die Rückseite einer Frau in leicht nach vorn gebückter Haltung mit knappen Shorts. „Wir haben bestimmt auch Ihren Typ.“, lautet der danebenstehende Slogan. Werbungen wie diese reduzieren Frauen nach Meinung des Werberats auf ihre Sexualität und sind daher herabwürdigend (Verstoß gegen Ziffer 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen).

Das Hofbräuhaus Traunstein wurde erneut vom Deutschen Werberat gerügt. Die Brauerei war diesmal nicht bereit, die gemeinsam mit der gesamten Alkoholbranche aufgestellten Verhaltensregeln für eine verantwortungsvolle Alkoholwerbung einzuhalten. Aus Sicht des Werberats lässt die vom Hofbräuhaus Traunstein eingesetzte Werbeaussage „Hilft in Sekunden – wirkt für Stunden“ im Zusammenhang mit der Abbildung eines sich umarmenden Paars beim Betrachter den Eindruck entstehen, dass sich der Konsum des Biers positiv auf das Verhältnis zwischen Mann und Frau auswirkt.