Presserat: Redaktionell gestaltete Werbung deutlich kennzeichnen

Der Deutsche Presserat hat in einer Mitteilung Redaktionen daran erinnert, redaktionell gestaltete Werbung deutlich zu kennzeichnen und somit für den Leser erkennbar vom redaktionellen Teil abzugrenzen. Bezeichnungen wie „Advertorial“, „Sponsored Post“ oder „Verlags-Sonderveröffentlichung“ reichten, so das Selbstkontrollorgan der deutsche Presse, nicht aus und stellten kein presseethisch anerkanntes Synonym für Werbung dar.

Auch Begriffe wie „Partnerinhalt“ oder „Sponsored by“ ließen den durchschnittlichen Leser über den werblichen Charakter von Veröffentlichungen häufig im Unklaren. Immer wieder erreichten den Presserat Beschwerden über die unzureichende Kennzeichnung von redaktionell gestalteten werblichen Inhalten, heißt es in der Mitteilung weiter.

Der Presserat empfiehlt klare Bezeichnungen, die eine Verwechslung zwischen Anzeigen und Redaktion verhindern: beispielsweise „Anzeige“ oder „Werbung“. „Um Leser und User wirksam vor Irreführung zu schützen, sollten die Begriffe deutlich lesbar oberhalb des Beitrags platziert oder dauerhaft in Videos eingeblendet werden.“

Die Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen ist im Pressekodex unter Ziffer 7 geregelt. In Richtlinie 7.1. heißt es: „Bezahlte Veröffentlichungen müssen so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind.“
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