BDZV begrüßt Einführung reduzierter Mehrwertsteuer
Der BDZV begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestags vom 7. November 2019, elektronische und gedruckte Verlagserzeugnisse gleich zu behandeln. Websites, Plus-Angebote, Apps und Datenbanken der Presse sind nun umsatzsteuerrechtlich mit gedruckten Zeitungen gleichstellt.