BDZV begrüßt Gerichtsurteil zur SWR-App „Newszone“

Das Landgericht Stuttgart hat heute im Verfügungsverfahren entschieden, die App „Newszone“ des SWR als eigenständiges presseähnliches und damit rechtswidriges Angebot zu untersagen.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt, dass das Gericht in erster Instanz für Rechtsklarheit gesorgt hat. Das Urteil zeige klar, dass die Einschätzung der klagenden Verlage zur Rechtswidrigkeit des presseähnlichen Angebotes korrekt gewesen sei.

Gegen die App „Newszone“ des SWR hatten Zeitungsverlage aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geklagt. Dabei wurden sie vom Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV) und dem VZV Rheinland-Pfalz Saarland, zwei Landesverbänden des BDZV, unterstützt.

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