Staatspresse ist auch mit gesetzlicher Grundlage verfassungswidrig

BDZV und VDZ zum DVPMG

Mit dem Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) hat der Bundestag heute eine gesetzliche Ermächtigung für das staatliche Gesundheitsportal geschaffen, die ihrem Wortlaut nach auch ein umfassendes redaktionelles Gesundheitsmedium gestattet. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisieren, dass eine „derartige Staatspresse allerdings auch mit gesetzlicher Grundlage verfassungswidrig und nicht akzeptabel ist“. Beide Organisationen appellieren an die Bundesregierung, das Portal in Anerkennung des Verbots staatlicher Presse auf zulässige Informationen zu beschränken.